Beratung des Entwurfes des Bürgerenergiegesetzes (BürgEngG) im Landtag
Thomas Okos, Gregor Golland und Romina Plonsker begrüßen den Entwurf des Bürgerenergiegesetzes (BürgEngG), dass am kommenden Donnerstag (21.09.2023) im Plenum erstmals beraten wird: „Wenn sich das Windrad dreht, sollen zukünftig auch die Bürgerinnen und Bürger oder die Kommunen profitieren. Wir möchten, dass diejenigen vor Ort, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben, auch finanziell davon profitieren, entweder im eigenen Geldbeutel oder in der Stadtkasse. Damit kommt es vor allen den direkten Anwohnern zugute und fördert Akzeptanz.“
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die dadurch erhöhten Energiepreise zeigen die Wichtigkeit einer von fossilen Brennstoffen unabhängigen Wirtschaft. Der Ausbau der erneuerbaren Energien trifft jedoch auf Hürden. Eine dieser Hürden besteht in der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger der Kommunen. Diese können bei fehlender Akzeptanz den Ausbau erneuerbarer Energien, speziell Windkraftanlagen, blockieren. Um den Ausbau von Windkraftanlagen zu vereinfachen, muss daher zunächst die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für diese erhöht werden.
Am 21.09.2023 wird der Entwurf des neuen Bürgerenergiegesetzes NRW zur ersten Lesung dem Landtag vorgelegt. Das Gesetz soll die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien, speziell der Windkraft, fördern.
Dazu die Landtagsabgeordneten Thomas Okos, Gregor Golland und Romina Plonsker: „Das Bürgerenergiegesetz NRW soll vor allem die Akzeptanz von Windenergie in den Gemeinden erhöhen. Es soll die Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger direkt finanziell an den neuen Windkraftanlagen im Umfeld beteiligen.”
Durch den finanziellen Anreiz soll die Akzeptanz neuer Anlagen im Umfeld der Kommunen erhöht und so die Realisierung der Anlagen beschleunigt werden. Dies geschieht über die flächendeckende Regelung von individuellen Beteiligungsvereinbarungen der Windkraftbetreiber mit den Kommunen. Ein Beispiel für so eine freiwillige Beteiligung ist Bedburg, wo zusammen mit RWE eine Partnerschaft zur Beteiligung an einem neuen Windpark geschlossen wurde. Vereinbarungen dieser Art werden bereits vereinzelt zwischen Gemeinden und privaten Trägern geschlossen, sind aber nicht verpflichtend.
„Wir sehen, dass durch solche Beteiligungen Kommunen aktiv am Ausbau erneuerbarer Energien profitieren. Diese Profite können die Kommunen dann direkt an die Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel in Form von besserer Schulausstattung und neuen Sportstätten, weitergeben. Da die Beteiligungen bislang nicht verpflichtend sind, gibt es zahlreiche Gemeinden, die derzeit nicht von den Windenergieanlagen auf ihrem Gebiet profitieren. Da wir von der Bundesebene eine flächendeckende Pflicht in Zukunft nicht erwarten, hat das Land Nordrhein-Westfalen dies nun selbst in die Hand genommen.” so die Landtagsabgeordneten Thomas Okos, Gregor Golland und Romina Plonsker.
Das Bürgerenergiegesetz NRW soll flächendeckend eine Verpflichtung der Kommunen und privaten Träger darstellen, eine solche Beteiligungsvereinbarung auf individueller Basis zu schließen. Um die Details der Vereinbarungen leichter verhandeln zu können, soll das Gesetz Beispiele anhand bereits bestehender Beteiligungsvereinbarungen nennen. Zusätzlich dazu soll ein Online-Transparenz-Forum eingerichtet werden, um die Vergleichbarkeit der Vereinbarungen zu gewährleisten.
Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf vor, dass bis zu einem Jahr nach Genehmigung der Anlagen ein Nachweis über die Einigung zu erbringen ist. Sollte ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, sieht der Entwurf eine diktierte Form der Beteiligung der Gemeinde zugunsten dieser vor.
Die Landtagsabgeordneten Thomas Okos, Gregor Golland und Romina Plonsker unterstützen das Vorhaben eines Bürgerenergiegesetzes. Sie sind sich einig, dass dieser zu höherer Akzeptanz von Windkraftanlagen führen wird und somit den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt.