Als erstes deutsches Flächenbundesland beschließt NRW ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz

CDU-Landtagsabgeordnete Romina Plonsker: „Zukünftig 25 Prozent Anteil am Verkehr: ein ambitioniertes Ziel“

 
Ein Viertel des Verkehrs soll zukünftig per Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt werden. „Das ist das ambitionierte Ziel des Fahrrad- und Nahmobilitätgesetzes“, erläutert die CDU-Landtagsabgeordnete für Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Frechen und Pulheim, Romina Plonsker. Jetzt hat der Landtag in Düsseldorf mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP dieses Gesetz verabschiedet. Plonsker: „Wir wollen mobil bleiben. Für den Individualverkehr brauchen wir dabei Alternativen zum Auto. Das Fahrrad ist eine solche gute Alternative, insbesondere für Kurzstrecken. Da setzt das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz an.“
 
Nordrhein-Westfalen ist das erste Flächenbundesland in Deutschland, dass per Gesetz eine Verbesserung des Radfahrens und des Zu-Fuß-Gehens fördert. „Wir nehmen damit auch den Wunsch vieler Menschen auf“, sagt Plonsker und verweist auf die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“, die sich vor zwei Jahren mit über 200.000 Unterstützern für die Einführung eines Gesetzes für Radfahrer stark gemacht hatte. Allerdings hatte die NRW-Landesregierung schon seit ihrer Amtseinführung im Jahr 2017 unter dem damaligen Verkehrsminister und heutigen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) hier einen ihrer verkehrspolitischen Schwerpunkte gelegt. So werden alleine im kommenden Haushaltsjahr 2022 mit 102 Millionen Euro die Landesmittel zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs nahezu verdoppelt. Um Planung und Umsetzung von Radwegen zu beschleunigen, hat das Land zudem zehn neue Planerstellen beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen geschaffen, die ausschließlich neue Radwege planen.
 
„Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz setzt die Landesregierung auch unter unserer neuen Verkehrsministerin Ina Brandes ihre erfolgreiche Radpolitik fort“, betont die CDU-Landtagsabgeordnete. Erstmals werde der Rad- und Fußverkehr mit dem motorisierten Individualverkehr auf eine Stufe gestellt. Das bedeute zum Beispiel, dass Ampelanlagen Fußgänger künftig gleichberechtigt zum Radverkehr und Motorverkehr berücksichtigen. Darüber hinaus schreibt das Gesetz die institutionelle Förderung der „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen“ (AGFS) und des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ fest sowie, dass Rad- und Fußverkehr jedes Jahr verlässlich vom Land mit Geld gefördert werden.
 
Plonsker: „Mit unserer Entscheidung werden Rad- und Fußverkehr einen neuen Schub erhalten. Durch ein attraktives Rad- und Fußwegenetz, sicher und barrierefrei, werden mehr Menschen auf diese Mobilität umsteigen. Das entlastet unsere Straßen und schont unser Klima.“