Fünf weitere Familienzentren im Rhein-Erft-Kreis

Romina Plonsker und Gregor Golland: „Mit dem neuen Kontingent bauen wir unsere Familienförderung aus.“

Fünf Städte im Rhein-Erft-Kreis können sich über einen weiteren Ausbau ihres Netzes an Familienzentren freuen, so die CDU-Landtagsabgeordneten Romina Plonsker und Gregor Golland. „Das Land Nordrhein-Westfalen stellt NRW-weit insgesamt 150 zusätzliche Familienzentrum-Kontingente zur Verfügung“, erläutern sie. „Im Rhein-Erft-Kreis sind es in diesem Jahr die Städte Brühl, Erftstadt, Kerpen, Pulheim und Wesseling.“

Was man sich unter einem Familienzentrum vorstellen kann, erläutern die beiden Christdemokraten ebenfalls: „In einem Familienzentrum erhalten Eltern und Kinder niederschwellig Unterstützung bei Fragen zu allen Lebenslagen. Familienzentren bilden mit der Kita als Knotenpunkt ein Netzwerk rund um Kinder und Familien. Neben Unterstützungsangeboten spielt auch die Prävention eine zentrale Rolle. Die Einrichtungen bieten unter anderem offene Sprechstunden für die Erziehungs- und Familienberatung an oder vermitteln und begleiten in eine weitergehende Beratung. Ergänzend gehören Elterncafés, Elternveranstaltungen zu pädagogischen Themen oder auch Erziehungs-Kompetenz-Kurse zum Angebot.

Durch das neue Kontingent erhöht sich die Gesamtzahl auf landesweit 3.160, im Rhein-Erft-Kreis auf 84 Familienzentren.
„Das Konzept unserer Familien- und Bildungspolitik ist aufgegangen: Familienzentren sind Orte der Begegnung und des Miteinanders. Sie vermitteln Hilfe- und Unterstützungsangebote gemeinsam mit andren Kooperationspartner wie zum Beispiel dem Frühförderzentrum, Grundschulen, Lesepatinnen und Lesepaten, Logopäden oder Ergotherapeuten. Mit dem neuen Kontingent bauen wir unsere Familienförderung aus und es zeigt: Die CDU ist die Familien-Partei in NRW.“

Hintergrund:
Vor dem Hintergrund sowohl allen Eltern und Kindern, insbesondere aber benachteiligten Familien, gute Bildungschancen zu ermöglichen, hat die Landesregierung die Verteilung der Kontingente zum Ausbau neuer Familienzentren auf die Jugendämter anhand eines Indexes unter Berücksichtigung sowohl sozialer als auch demographischer Bedarfslagen festgelegt. Bei der Verteilung werden die beiden Kriterien „Kinder unter 7 Jahren“ und „SGB II Regelleistungsberechtigte Kinder unter 7 Jahren“ zu Grunde gelegt. Beide Kriterien werden dabei gleich gewichtet. Damit soll präventiv dazu beigetragen werden, Bildungs- und Armutsrisiken zu begegnen, da Familienzentren gerade auch zu benachteiligten Kindern und Familien einen guten Zugang haben. Gleichzeitig sollen aber auch allen Familien beste Startchancen ermöglicht werden.