Landtag berät erstmals über Kinderschutzgesetz

CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland und Romina Plonsker: „Jeder Fall von Kindeswohlgefährdung ist einer zu viel“

Im ersten Plenum des Jahres in dieser Woche haben die CDU-Landtagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis, Gregor Golland und Romina Plonsker, gemeinsam mit den anderen Abgeordneten erstmals über das neue Kinderschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen beraten. Der Gesetzentwurf war am 11. Januar 2022 vom Kabinett beschlossen worden und greift zentrale Forderungen auf, die im Rahmen der Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt in Nordrhein-Westfalen formuliert wurden. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche besser vor Gefährdungen zu schützen, indem die Qualität des Kinderschutzes gestärkt und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessert werden. Dazu sieht der Gesetzentwurf konkrete Maßnahmen vor.

„Wir müssen als Gesellschaft unseren Kindern und Jugendlichen so viel Schutz und Hilfe wie möglich geben. Sie sind unsere Zukunft“, betonen Golland und Plonsker. „Ob in Lügde, Münster oder Bergisch Gladbach – die schrecklichen Fälle sexualisierter Gewalt in der jüngeren Vergangenheit haben deutlich gemacht, was bisher versäumt wurde und dass wir Kinder und Jugendliche effektiver vor Vernachlässigung und Gewalt bewahren müssen. Jeder Fall von Kindeswohlgefährdung ist einer zu viel. Mit dem bundesweit stärksten Kinderschutzgesetz setzt Nordrhein-Westfalen ein Zeichen.“

Die Landesregierung beabsichtigt, mit dem Gesetz für bessere Kooperation, einheitliche Mindeststandards und eine fortlaufende Qualitätsentwicklung vor Ort zu sorgen. Zentrale Punkte des Gesetzentwurfs sind zum Beispiel die Beachtung fachlicher Mindeststandards in den Jugendämtern, der Aufbau interdisziplinärer Netzwerke zum Kinderschutz in allen Jugendamtsbezirken und die Etablierung von Leitlinien zu Kinderschutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Zudem wird das Recht von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt, Gehör zu finden und ihre Meinung zu sagen.

„Die Verabschiedung des Gesetzes stellt nur den Beginn eines umfassenden Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen dar“, stellen Golland und Plonsker klar. „Das Gesetz wird regelmäßig bewertet und weiterentwickelt, damit unser Bundesland seiner Vorreiterrolle bei der Stärkung und Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen weiter gerecht werden kann.“

Im Zusammenhang mit dem Thema Kinderschutz weisen die beiden Christdemokraten darauf hin, dass die Polizei im Rhein-Erft-Kreis verschiedene Präventionsangebote für Familie, Schule und Freizeit macht: „Denn nur wer Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellen Missbrauch erkennt, kann auch zügig handeln.“ Nähere Informationen zu den Angeboten finden sich hier.
Hintergrund:

Die im Kinderschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen stellen erstmals in Nordrhein-Westfalen auf gesetzlicher Basis Mittel für den Kinderschutz bereit. Zur Umsetzung sind in den Jahren 2022 bis 2024 Investitionen von insgesamt rund 224 Millionen Euro geplant.
Im Gesetz finden sich auch Maßnahmen aus dem bereits Ende 2020 vorgestellten Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, die von den Ressorts der Landesregierung umgesetzt werden bzw. wurden oder sich in Planung befinden.