Kommunale Gremien sollen künftig auch am Bildschirm abstimmen dürfen

CDU-Landtagsabgeordnete Plonsker und Golland: Landesregierung will digitale Kompetenz und Vereinbarkeit von Politik mit Beruf und Familie stärken

 
Digitales Arbeiten inklusive Konferenzen am Bildschirm oder in hybrider Form ist im Laufe der nun fast zwei Jahre andauernden Corona-Pandemie immer wichtiger geworden und hat sich oft bewährt. Jetzt möchte die Landesregierung auch die Möglichkeiten der digitalen Gremienarbeit in den Kommunen erweitern und legt dazu heute (26.01.2022) dem Landtag den Gesetzentwurf „zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ zur Beratung vor. 
 
Der Entwurf sieht vor, dass auch Stadt- und Gemeinderäte sowie deren Ausschüsse künftig in bestimmten Situationen in digitaler oder hybrider Form tagen und beschließen dürfen. Diese Alternative ließ die Kommunalverfassung bisher – außer für Fraktionssitzungen – nicht zu. Die persönliche Teilnahme soll weiterhin die Regel bleiben, aber die Nutzung digitaler Hilfsmittel erweitert werden. Es wird keine Verpflichtung zur Umsetzung geben, sondern zusätzlicher Handlungsspielraum für die Kommunen eröffnet.
 
„Gerade während der Kontaktbeschränkungen in der Pandemie, aber auch in anderen besonderen Ausnahmefällen wie zum Beispiel während der Hochwasserkatastrophe im vergangenen Juli, muss die Handlungsfähigkeit unserer demokratisch gewählten Gremien sichergestellt sein“, erklären die CDU-Landtagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis, Romina Plonsker und Gregor Golland. „Daher ist es gut und sinnvoll, wenn Räte und Ausschüsse innerhalb eines verfassungsrechtlich gesteckten Rahmens bei digitalen oder hybriden Sitzungen Entscheidungen treffen dürfen. Mit dem Gesetz möchten wir eine Grundlage dafür schaffen. Wer beispielsweise zu Hause in Quarantäne sitzt, kann trotzdem mit Laptop oder Tablet an den Sitzungen teilnehmen und soll auch mit abstimmen dürfen.“
 
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Entscheidung für digitale Sitzungen bei den gewählten Vertretungen selbst liegt und mit Zweidrittelmehrheit getroffen werden muss. Zudem werden Regelungen zur Herstellung der Öffentlichkeit und zu den Verantwortlichkeiten der Kommune und der Gremienmitglieder bei digitalen Sitzungen geschaffen und es wird sichergestellt, dass nur solche technischen Mittel genutzt werden, die durch eine Zulassungsstelle freigegeben wurden. 
 
„Um technische und Verfahrensstandards für rechtssichere Beratungen und Beschlüsse zu ermöglichen und um zu gewährleisten, dass nicht öffentliche Tagesordnungspunkte vertraulich bleiben, findet seit dem vergangenen Herbst in mehreren Kommunen und Landkreisen in Nordrhein-Westfalen ein Modellprojekt statt“, erläutert Romina Plonsker. „Die Ergebnisse aus diesem Projekt, an dem unter anderem Köln und Rommerskirchen beteiligt sind, fließen in das Gesetz ein.“
 
Laut Gesetzentwurf sollen die Kommunen selbst entscheiden können, inwieweit sie auch außerhalb von besonderen Ausnahmefällen für bestimmte Ausschüsse sowie für die Bezirksvertretungen hybride Sitzungen ermöglichen möchten.
 
„Mit der Gesetzesänderung wird nicht nur die kommunale Selbstverwaltung gestärkt, sondern auch die digitale Kompetenz der Rats- und Ausschussmitglieder“, betont Gregor Golland. „Und wir sorgen damit langfristig für eine bessere Vereinbarkeit von kommunaler Gremienarbeit mit Beruf und Familie. Das ist ja für viele ein ganz schöner Spagat.“
 
„So schaffen wir auch einen Anreiz für junge Menschen, sich ehrenamtlich politisch zu engagieren“, ergänzt Romina Plonsker. „Wenn man nicht zu jeder Rats- oder Ausschusssitzung persönlich zum Rathaus fahren muss, spart das zudem Zeit und Kosten und es schont die Umwelt. Nicht zuletzt kann die digitale Teilnahme an Sitzungen eine Erleichterung für kommunalpolitisch aktive Menschen mit Behinderungen sein. Also entsteht damit für viele Beteiligte eine Win-Win-Situation.“ 
 
Den Gesetzentwurf finden Sie hier:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-16295.pdf