Mehr Geld für fast alle Kommunen im Rhein-Erft-Kreis

Plonsker und Golland: "Das ist ein starkes Zeichen der Solidarität aus Düsseldorf"

 
Die Landesregierung hat jetzt die Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) für 2022 vorgestellt. Danach erhalten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen über 14 Milliarden Euro vom Land. Das sind rund 470 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. 
 
Auch neun der zehn Kommunen im Rhein-Erft-Kreis erhalten laut Prognose im kommenden Jahr erheblich mehr Geld aus dem GFG. So bekommt zum Beispiel die Kolpingstadt Kerpen knapp 8,2 Millionen Euro mehr als im Vorjahr, die Stadt Bergheim sogar rund 16,7 Millionen Euro mehr. Nur die Stadt Pulheim erhält 2022 weniger als im Vorjahr, hatte aber im Rahmen des GFG 2021 über 3 Millionen Euro mehr als 2020 erhalten. Sehr erfreulich ist auch die Zuweisung an die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises: Hier fließen rund 15,5 Millionen Euro mehr als 2021. Es handelt sich dabei mit Abstand um die größte Steigerung im Regierungsbezirk Köln.
 
„Fast alle Kommunen im Kreis bekommen sehr viel mehr Geld, das ist ein starkes Zeichen der Solidarität aus Düsseldorf“, freuen sich die CDU-Landtagsabgeordneten Gregor Golland und Romina Plonsker. „Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz unterstützt das Land die wichtige alltägliche Arbeit der Kommunen und federt auch eventuelle Einnahmeausfälle ab. Das ist gerade in Zeiten der Pandemie und vor dem Hintergrund der Hochwasserkatastrophe wichtig. Denn davon profitieren die Bürgerinnen und Bürger direkt vor Ort.“
 
Hintergrund:
Die Gemeinden erhalten im Zuge des Finanzausgleichs vom Land Zuweisungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Neben einer allgemeinen Schlüsselzuweisung umfassen diese auch eine Aufwands- und Unterhaltungspauschale, eine Investitionspauschale, eine Schul- und Bildungspauschale und eine Sportpauschale. Neu hinzugekommen ist in diesem Jahr eine Klima- und Forstpauschale in Höhe von 10 Millionen Euro zur Wiederherstellung der Waldinfrastruktur. Die komplette Modellrechnung ist auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung abrufbar: www.mhkbg.nrw