Romina Plonsker begrüßt Bundestagsbeschluss: Strukturwandelmittel für Nordrhein-Westfalen bleiben erhalten
Die CDU-Landtagsabgeordnete Romina Plonsker begrüßt die Entscheidung des Deutschen Bundestages mit den beiden Rhein-Erft-Abgeordneten Dr. Georg Kippels und Detlef Seif, die Förderbedingungen für die Strukturwandelmittel des Bundes zugunsten der Kohleregionen und der dortigen Antragsteller anzupassen. Mit dem Beschluss wird sichergestellt, dass ein Teil nicht ausgeschöpfter Fördermittel künftig nicht verfällt, sondern in die nächste Förderperiode übertragen werden kann.
„Diese Entscheidung schafft Planungssicherheit für das Rheinische Revier und verhindert, dass dringend benötigte Fördergelder ungenutzt verloren gehen“, erklärt Plonsker. „Gerade beim Strukturwandel handelt es sich um langfristige Transformationsprozesse, die verlässliche Rahmenbedingungen und ausreichend Zeit für die Umsetzung von Projekten benötigen.“
Der Bund hatte im Jahr 2020 eine Unterstützung bis zu 40 Milliarden Euro für die betroffenen Kohleregionen zugesagt. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen 14,8 Milliarden Euro in drei Förderperioden bis 2038. Mit dem Auslaufen der ersten Förderperiode Ende 2026 drohte jedoch ein geringer Teil der Mittel zu verfallen, sofern diese bis dahin nicht vollständig gebunden worden wären.
Bereits Anfang 2025 hatte die Zukunftsagentur Rheinisches Revier, deren Aufsichtsratsmitglied Romina Plonsker ist, in einer Stellungnahme an den Landtag auf die Problematik der Festlegung von Förderperioden in kurzen Zyklen hingewiesen, was „insbesondere die kommunalen Akteure angesichts des eng begrenzten Zeitrahmens vor große Herausforderungen [stellt].“ Plonsker: „Wenn der ehemalige Finanzminister und Bundeskanzler Olaf Scholz nicht die engen Rahmenbedingungen gesteckt hätte, wären die jetzigen Probleme erst gar nicht entstanden. Dank der neuen CDU-geführten Koalition im Bund und unserem Engagement auf Landesebene wurde die langjährige Forderung endlich umgesetzt. “
Künftig können die Bundesländer bis zu zehn Prozent ihrer maximal gewährten Länderfinanzhilfen einer Förderperiode in die jeweils nachfolgende Förderperiode übertragen. Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag des Landes an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
„Das ist ein wichtiger Erfolg für Nordrhein-Westfalen, das Rheinische Revier und den Rhein-Erft-Kreis, für den wir uns, gemeinsam mit regionalen Akteuren und der Zukunftsagentur, in vielen Gesprächen und Sitzungen eingesetzt haben“, betont die Christdemokratin. „Die neue Regelung ermöglicht es, Projekte mit Augenmaß zu planen und umzusetzen, anstatt unter künstlichem Zeitdruck Fördermittel abrufen zu müssen.“
Besonders erfreut zeigt sich die Abgeordnete darüber, dass sich die nordrhein-westfälische Landesregierung unter der Federführung von Minister Nathaniel Liminski in Berlin für diese Änderung eingesetzt hat. „Die Landesregierung hat die Interessen Nordrhein-Westfalens und des Rheinischen Reviers konsequent vertreten. Dass der Bund diesem Anliegen nun folgt, ist ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit unserer Region. Die Menschen vor Ort können sich darauf verlassen, dass die Mittel für den Strukturwandel auch tatsächlich dort ankommen, wo sie gebraucht werden“, so Romina Plonsker abschließend.