Eine gute Nachricht haben die CDU-Landtagsabgeordneten Romina Plonsker und Gregor Golland für Kindertageseinrichtungen und Schulen im Rhein-Erft-Kreis: Bund und Land haben den Startschuss für das „Lüftungsprogramm II“ gegeben. Seit vergangenem Freitag, 27. August, können Kommunen und weitere Träger eine Förderung für mobile Luftfiltergeräte beantragen sowie für einfache bauliche Maßnahmen, die den Luftaustausch verbessern. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages hatte dafür in der vergangenen Woche Fördermittel in Höhe von 90,4 Millionen Euro freigegeben. Durch die Kooperation mit dem Bund ist eine hundertprozentige Finanzierung gesichert.
„Nachdem Nordrhein-Westfalen als eins der ersten Bundesländer überhaupt im Herbst 2020 ein Förderprogramm in Höhe von 50 Millionen Euro aufgelegt hat, durch das bisher 5.500 Räume in Schulen und in Sporthallen entweder mit mobilen Lüftern ausgestattet wurden oder durch einfache Baumaßnahmen die Lüftung verbessert wurde, stellt die Landesregierung jetzt weitere Millionen zur Verfügung, um einen sicheren Kita- und Schulbetrieb zu gewährleisten“, betonen Romina Plonsker und Gregor Golland. „Kinder leiden am meisten unter der Pandemie und können ja unter zwölf Jahren auch nicht geimpft werden. Durch das gemeinsame Förderprogramm mit dem Bund wird vorgesorgt, damit es nicht wieder zu Schließungen kommen muss.“
Mit den Fördermitteln dürfen mobile Luftreinigungsgeräte für Räume der sogenannten Kategorie 2 angeschafft werden, in denen Fenster sich zum Beispiel nicht vollständig öffnen lassen. Das Land berücksichtigt mit dem Förderprogramm die Empfehlungen von Fachleuten:
„Mobile Filter in Kombination mit dem Tragen von Masken, regelmäßigem Testen und Lüften sind wirksame Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern“, unterstreichen Golland und Plonsker. „Das nötige Geld ist da – wir appellieren an die Kommunen und andere Träger im Rhein-Erft-Kreis, die Förderung nun auch schnell zu beantragen.“
Antragsberechtigt sind Kindergärten, Kindertagesstätten, Grundschulen und weiterführende Schulen. Nicht berechtigt sind berufliche Schulen und Schulen der Erwachsenenbildung sowie Kindertagespflegepersonen, die Kinder im eigenen Haushalt oder in dem der Kinder betreuen. Die genauen Förderrichtlinien sind auf der Webseite des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung abrufbar:
https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/2021_08_25_RL_FItU12_FINAL_.pdf
Anträge können bis zum 10. Dezember 2021 ausschließlich im Online-Portal gestellt werden: http://www.frl-luft.foerderung.nrw.de/onlineantrag/programm/7
Hintergrund:
Die Finanzierung des Lüftungsprogramms II des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt im Umfang von 84,4 Millionen Euro jeweils zur Hälfte durch Mittel des Bundes und des Landes. Aus dem Landeshaushalt werden zusätzlich sechs Millionen Euro für einfache bauliche Maßnahmen bereitgestellt, so dass insgesamt 90,4 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Das Sonderprogramm I des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 sah vor, dass für Räume in Schulen und Sporthallen, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, v.a. der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wurde. Zuwendungsfähig waren auch einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen.