Haushalts- und Finanzausschuss beschließt 1:1-Weiterleitung der Bundesmittel an Kommunen

HFA-Mitglied Romina Plonsker: „Unsere Kommunen und Kreise sowie die ehrenamtlichen Kräfte leisten großartigen Einsatz für die Geflüchteten“

Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung (27.04.2022) entschieden, die auf Nordrhein-Westfalen entfallenden Bundesmittel von 430,8 Mio. Euro für die entstehenden Ausgaben zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine in voller Höhe an die nordrhein-westfälischen Kommunen weiterzuleiten.

Mit abgestimmt hat auch Romina Plonsker, die CDU-Landtagsabgeordnete für Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Pulheim: „Unsere Kommunen und Kreise sowie die ehrenamtlichen Kräfte leisten einen großartigen Einsatz für die Geflüchteten aus der Ukraine. Daher war für uns als CDU die Weitergabe an die Kommunen sofort klar.“

Plonsker betont: „Das Land ist – mal wieder – schneller als der Bund. Denn: Diese vom Bund zugesagten Mittel für die Aufnahme und Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine sollen 1:1 an die Kommunen weitergegeben werden. Und das bereits bevor der Bund die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hat, also bevor die Bundesmittel in Nordrhein-Westfalen angekommen sind. Damit sollen die Kommunen bestmöglich unterstützt und voll handlungsfähig gemacht werden, denn vor Ort kann die beste Integration und Unterstützung stattfinden.“

Hintergrund:
Die Verteilung an die Kommunen ist in drei Schritten geplant:
•    In einem ersten Schritt soll von den rund 430 Mio. Euro die Hälfte (= rund 215 Mio. Euro) schnell und unbürokratisch in pauschalierter Form an die Kommunen weitergeleitet werden. Die Aufteilung auf die einzelnen Kommunen erfolgt auf der Basis einer aktuellen Abfrage bei den Kommunen zum Stichtag noch im April.

•    In einem zweiten Schritt sollen auf der Basis einer weiteren Abfrage bei den Kommunen zum Stichtag Ende Mai weitere rund 108 Mio. Euro an die Kommunen ausgereicht werden. Die Weiterleitung in zwei Tranchen sichert eine gerechte Verteilung der Mittel auf die Kommunen, weil so auch die tatsächlichen Flüchtlingszahlen und deren Verteilung auf die Kommunen in den Monaten April und Mai Berücksichtigung finden können. Mit einer pauschalen Verteilung des Gesamtbetrages bereits Ende April könnte den weiteren Entwicklungen nicht Rechnung getragen werden.

•    Schließlich sollen in einem weiteren Schritt die noch verbleibenden rund 108 Mio. Euro für eine belastungs-bezogene, gezielte Förderung der Kommunen in gesonderten Bereichen verwendet werden. Damit sollen zielgenau Sonderproblemlagen Berücksichtigung finden, also etwa die finanzielle Hilfestellung bei der Unterbringung von geflüchteten Kindern und deren Betreuern aus Waisenhäusern oder Gesundheitskosten für schwer Erkrankte und Verwundete. Sobald diese Sonderbelastungen ermittelt sind, wird es auch hier zu einer zeitnahen Auszahlung der Mittel kommen.