Nächste Stufe der Umstellung auf digitale Übermittlung offizieller Schreiben: Gewerbesteuer- und Körperschaftssteuerbescheide können jetzt vollständig digital in ELSTER übermittelt werden.

„Die Digitalisierung der Finanzverwaltung birgt enorme Chancen für die Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen, Institutionen und natürlich auch für die Verwaltung selbst. Niemand muss online eine Wartemarke ziehen oder auf Öffnungszeiten achten. Ein digitales Finanzamt ist rund um die Uhr geöffnet und für seine Bürgerinnen und Bürger da.“, so CDU-Landtagsabgeordnete Romina Plonsker, Gregor Golland und Thomas Okos.

Mit der Neuerung der digitalen Übermittlung der Gewerbe- und Körperschaftssteuerbescheiden, wird ELSTER weiter zu einem echten Online-Finanzamt ausgebaut, denn bereits jetzt können Steuererklärungen und Steueranmeldungen online eingereicht werden.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2022 kann bei der elektronischen Abgabe der Gewerbesteuererklärung und die digitale Bekanntgabe des kommunalen Gewerbesteuerbescheids beantragt werden. Voraussetzung ist hierfür, eine vorherige elektronische Einwilligung im Online-Portal „Mein ELSTER“ oder im Rahmen einer erteilten Vollmacht an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Besonders für Unternehmen stellt die Möglichkeit der digitalen Bescheide bei Gewerbe- und Körperschaftssteuern eine Erleichterung dar. Vor dem Hintergrund der drohenden Unternehmensabwanderung ins Ausland, ist der Bürokratieabbau und ein unternehmerfreundlicher Umgang mit dem Finanzamt ein wichtiges Instrument um Nordrhein-Westfalen als Wirtschaftsstandort zu stärken.

CDU-Landtagsabgeordnete Romina Plonsker, Gregor Golland und Thomas Okos:„Nordrhein-Westfalen ist das erste Land, dass die erweiterte digitale Bekanntgabe für die Gewerbesteuer und Körperschaftssteuerbescheide anbietet. Durch diese ökologisch sinnvolle Vereinfachung, wird den Bürgerinnen und Bürgern die Kommunikation mit ihrem Finanzamt weiter so einfach, sicher und schnell wie möglich gestaltet.“